Brandenburg beschließt Lastenrad-Förderung
Das Land Brandenburg hat am 19.01.2021 beschlossen Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern zu fördern. Im Jahr 2021 stehen 600.000 Euro zur Verfügung. Anträge sind ab 20.01.2021 möglich.
Was wird gefördert?
- Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor nach DIN 79010 einschließlich Fahrradcomputer
- Lastenfahrräder mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer
- einspurige oder mehrspurige Fahrräder
Wer wird in Brandenburg gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- eingetragene Vereine
- Gewerbetreibende
Wie viel wird gefördert?
- Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber
- 2.500 Euro für Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb
- 4.000 Euro für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb
Außerdem können die Lastenräder auch anderen Personen ab 18 Jahren zur Verfügung gestellt werden um die Nutzung zu erhöhen. Das gilt auch für private Nutzung. Die Lastenfahrräder müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.
Verfahren
Antragsverfahren
Zuerst (vor dem Kauf!) beantragen Sie die gewünschte Förderung mit dem bereitgestellten Antragsformular. Denken Sie bitte daran, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen und den Antrag zu unterschreiben.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit der Information, ob Ihr Antrag in das Förderprogramm aufgenommen werden kann. Warten Sie in jedem Fall mit dem Kauf oder der Bestellung Ihres Lastenfahrrads bis Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben.
Bewilligungszusage
Wird Ihr Projekt vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bestätigt und stehen Fördermittel im Haushalt zur Verfügung, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Je nach Antragslage kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kauf des Lastenfahrrads oder E-Lastenfahrrads
Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie nun Ihr Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrrad kaufen. Sollte sich abzeichnen, dass der Kauf länger dauert und der im Zuwendungsbescheid angegebene Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann, informieren Sie unverzüglich die Bewilligungsbehörde.
Mittelanforderung und Auszahlung der Zuwendung
Die Anforderung der Mittel soll umgehend nach dem Kauf erfolgen. Füllen Sie dafür das Formular Mittelanforderung / Verwendungsnachweis vollständig aus und unterscheiben Sie es. Legen Sie Kopien des Rechnungsbeleges und den Zahlungsnachweis bei. Die Mittelanforderung erfüllt gleichzeitig den Nachweis der Verwendung über die ausgereichte Zuwendung. Ein separater Verwendungsnachweis ist somit nicht erforderlich.
Ansprechpersonen im Landesamt für Bauen und Verkehr
Abteilung 2 - Verkehr
Dezernat 22 - ÖPNV-Förderung und Genehmigung
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Telefon: 03342 4266-2229
Telefax: 03342 4266-7604